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Deutsche Übersetzung der Urkunde Kaiser Heinrichs II. an Tegernsee vom 18. Juni 1011:

Im Namen der heiligen und ungeteilten Dreieinigkeit durch Gottes Gnadenhilfe König.
Wir wollen alle unseren Getreuen, gegenwärtigen und zukünftigen, bekanntgeben, dass wir zum Heile unserer Seele und der Seelen unserer Eltern und aus Verlangen nach dem ewigen Leben, ferner auch auf Fürsprache unseres geliebten Abtes Godehard von Altaich, gewisse Güter eines gewissen Künstlers Perangar, welche zum Kloster des hl. Märtyrers Quirinius zu Tegernsee gehörten, weil der Genannte ein Diener der vorgenannten Kirche war, und welche ihm von Kaiser Otto, unserem Vorfahren in Franken und in Thüringen gewährt worden sind, durch einen Tausch in unser Recht zurückgenommen haben, dafür aber jenseits des Flusses Enns in der Grafschaft des Markgrafen Heinrich an einem geeigneten Ort in der Nähe des Gutes Kroisbach, das zur selben Kirche gehört auf der Südseite der dazwischenliegenden öffentlichen Straße, welche im Volksmund Hochstraße heißt, einen Teil des Waldes, der Ennswald heißt, (nämlich) 60 Königshuben dem obgenannten Kloster Tegernsee zum Gebrauch der Mönche, die dort Gott dienen, durch diese unsere urkundliche Anweisung gewähren und aus unserem Recht in ihr Besitzrecht mit allem Zugehör, das man dort finden oder herstellen kann, ohne jede Einschränkung übertragen, und wenn sie sie dort nicht vollständig finden sollten, dann mögen sie an unserem nächstgelegenen Ort ergänzt werden, alles in der Absicht, dass die Äbte jenes Ortes zum Nutzen der obgenannten Mönche fürderhin freie Verfügungsgewalt haben sollen, daraus zu machen, was immer sie für gut finden, wobei ein Einspruchsrecht, es sei von welchen Leuten immer, ausgeschlossen sein soll. Und damit dieser rechtskräftige Bescheid unserer Schenkung sichere und beständige Gültigkeit habe, haben wir dieses Pergament, das auf unseren Befehl hin geschrieben und besiegelt worden ist, mit eigener Hand bekräftigt.

Ich Gunther, Kanzler, anstelle des Erzkaplans Erkanbald, habe es durchgesehen.
Datum 14. Kl. Julii (18. Juni) in der 9. Indikation im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1011, im 10. Regierungsjahr des Herrn Heinrichs II. Geschehen in Randesbure (Ramspau)



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